Öffnungszeiten

März bis November:
Montag geschlossen
Dienstag-Freitag 09.00 - 18.00 Uhr
Samstag 09.00 - 13.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 13.00 Uhr

Dezember bis Februar:
Montag geschlossen
Dienstag-Freitag 09.00 - 17.00 Uhr
Samstag 09.00 - 13.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 13.00 Uhr

Sonderöffnungszeiten 2024

Sonn- und Feiertage:
geöffnet von 10.00 - 13.00 Uhr
Allerheiligen und Totensonntag:
geöffnet von 11.00 - 16.00 Uhr

geschlossen am:
Neujahr (1. Januar)
Ostermontag (1. April)
Tag der Arbeit (1. Mai)
Christi Himmelfahrt (9. Mai)
Pfingstmontag (20. Mai)
Fronleichnam (30. Mai)
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)
1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)
2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)

Betriebsferien
27.12.2024 bis 06.01.2025

Kontakt

Telefon 02331 / 40 60 95
Fax 02331 / 40 60 98
info@blumen-rosenkranz.de
www.blumen-rosenkranz.de

Blumen Rosenkranz
Mopsweg 6
58135 Hagen
Wegbeschreibung

Dauergrabpflege

Was ist Dauergrabpflege?

Dauergrabpflege ist die vertraglich vereinbarte langjährige Pflege eines Grabes durch Ihren Friedhofsgärtner. Während des gesamten Zeitraums wird das Grab genau nach den von Ihnen festgelegten Vorstellungen gepflegt. Ein solcher Vertrag läuft über mindestens fünf Jahre, darüber hinaus können Sie die Laufzeit frei wählen. Meist wird die Nutzungsdauer der Grabstelle abgedeckt. Für Zeiträume unter fünf Jahren sollten Sie mit dem Friedhofsgärtner eine Jahrespflege vereinbaren.


Vorteile eines Dauergrabpflege - Vertrages

Mit der Dauergrabpflege leisten Sie Vorsorge für die Zeit, in der Sie nicht mehr so aktiv sind wie jetzt. Damit entlasten Sie sich und Ihre Angehörigen, denn die professionelle Grabpflege ist für die vereinbarte Zeitdauer gesichert. Die Ausführung wird regelmäßig durch die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH überwacht.


Wann ist der Abschluss eines Dauergrabpflege - Vertrages empfehlenswert?

Immer dann, wenn man sich nicht oder nicht mehr um eine anvertraute Grabstätte kümmern kann: Zum Beispiel, wenn man an einen anderen Ort umzieht. Oder als Vorsorge, wenn nach dem Ableben keine Angehörigen da sein werden, die die Grabstätte pflegen bzw. die Angehörigen nicht mit den Grabpflegekosten belastet werden sollen.


Wann beginnt die Dauergrabpflege?

Der Beginn wird im Dauergrabpflege - Vertrag vereinbart: Die Grabpflege beginnt entweder auf Abruf durch den Auftraggeber oder zu einem festgelegten Datum oder erst nach dem Ableben des Auftraggebers.


Welche Leistungen kann ich erwarten?

Alle gewünschten Leistungen können Sie individuell mit Ihrem Friedhofsgärtner abstimmen und detailliert im Vertrag festlegen. Vom Sauberhalten der Grabfläche bis zur umfassenden Gestaltung und Pflege. Vom Bepflanzen, Gießen, Düngen und Schneiden bis zum liebevollen Blumengruß zu besonderen Gedenktagen.


Qualitätszeichen

Das Qualitätszeichen wird nur von Friedhofsgärtnereien geführt, die ihre Qualifikation in regelmäßigen Abständen in einer unabhängigen Prüfung nachweisen. Diese umfasst u. a. die hochwertige Grabgestaltung, die Zuverlässigkeit in der Grabpflege und den Service des Unternehmens. Diese Betriebe bieten Ihnen geprüfte Qualität, freundlichen Service und fachgerechte Leistungen sowie sichere Dauergrabpflege über eine Treuhandstelle.


Was ist eine Treuhandstelle und welche Aufgaben hat sie?

Bundesweit sichern 26 regionale Dauergrabpflege-Gesellschaften, Genossenschaften und Treuhandstellen die gute und zuverlässige Pflege für eine Vielzahl von Grabstätten; so auch die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH mit Sitz in Dortmund. Jede Treuhandstelle ist verpflichtet, die Vertragssummen treuhänderisch zu verwalten und die Erträge vertragsgemäß zu verwenden.
Zu den Aufgaben der Treuhandstelle gehören neben der Verwaltung der Verträge und der jährlichen Bezahlung des beauftragten Friedhofsgärtners auch dessen Überprüfung. In regelmäßigen Abständen prüfen qualifizierte Mitarbeiter die ausgeführten Arbeiten. Die Gesellschaft überträgt die Grabpflege an einen anderen Betrieb, wenn die vertragsmäßige Ausführung nicht mehr gesichert ist (z. B. bei Betriebsaufgabe eines Friedhofsgärtners, oder wenn die Pflegeleistung nicht den Vereinbarungen entspricht).


Wer ist die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH?

Verwaltet und beaufsichtigt wird die Dauergrabpflege in Westfalen-Lippe seit 1969 von der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH in Dortmund. Heute vertrauen uns mehr als 20 000 Kunden ihr Treuhandvermögen zur Grabpflege an. Gesellschafter der GmbH sind die Sparkasse Dortmund und der Landesverband Gartenbau "Westfalen-Lippe" e.V. - der berufsständische Zusammenschluss der Gärtner in Westfalen-Lippe. Beide Institutionen bieten Gewähr für ein Höchstmaß an Qualität: bei der friedhofsgärtnerischen Leistungen ebenso wie bei der Sicherheit für die treuhänderisch überlassenen Vertragssummen.


Was passiert mit dem eingezahlten Treuhandvermögen?

Für jeden Vertrag wird ein gesondertes Konto eingerichtet. Die Gelder werden nach streng festgelegten Richtlinien mündelsicher angelegt, die jährlich anfallenden Zinserträge werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben. Damit werden Kostensteigerungen aufgefangen, die sich während der Laufzeit ergeben. Falls die Ertragslage es gestattet, können die Zinserträge auch für unvorhergesehene Leistungen verwendet werden. Somit fallen in der Regel während der gesamten Vertragslaufzeit keine weiteren Zahlungen an. Auf Wunsch erhalten Sie jährlich einen Kontoauszug.


Dauergrabpflege praktisch

In fünf Schritten zur perfekten Vorsorge

  1. Sie besprechen mit Ihrem Friedhofsgärtner den gewünschten Umfang von  Pflegetätigkeiten, Bepflanzung ect. Das Ergebnis fasst der Friedhofsgärtner in einer Leistungsaufstellung zusammen - als Grundlage für Ihren Dauergrabpflegevertrag.
  2. Sie als Auftraggeber/in und Ihr Friedhofsgärtner unterzeichnen beide Dokumente - Vertrag und Leistungsaufstellung. Die Originale werden an die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH gesandt.
  3. Die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH prüft beide Dokumente, zeichnet sie gegen und registriert den Vertrag.
  4. Je eine Ausfertigung der Dokumente schickt sie an den Auftraggeber und den Friedhofsgärtner. Der Auftraggeber wird nun aufgefordert, die Vertragssumme zuzüglich der im Vertrag vereinbarten Verwaltungsgebühr zu bezahlen.
  5. Nach Eingang der kompletten Vertragssumme erhalten Treugeber und Friedhofsgärtner eine Bestätigung des Zahlungseingangs.

 

Blumen-Rosenkranz - Mopsweg 6 - 58135 Hagen - Impressum - Datenschutz